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ALPENIQ Labs

Software, die bewegt.

Wenn Standard nicht reicht, bauen wir es. ALPENIQ Labs entwickelt Web-Apps, SaaS-Produkte und interne Tools, von der Idee über den MVP bis zur Plattform. Software, die deinen Betrieb voranbringt, statt ihn auszubremsen.

Wenn Standard-Software nicht mehr passt.

Du arbeitest um deine Software herum statt mit ihr. Excel-Listen, Doppelerfassung, Insellösungen, irgendwann bremst dich genau das aus, was dich voranbringen sollte.

Standard passt nicht zum Ablauf

Deine Prozesse sind eigen, die Software ist von der Stange. Also passt sich dein Team der Software an, nicht umgekehrt.

Excel als Notlösung

Wichtige Abläufe laufen über Tabellen und Handarbeit. Fehleranfällig und nicht skalierbar.

Systeme, die nicht miteinander reden

ERP, CRM und Tools sind Inseln. Daten werden mehrfach erfasst und stimmen trotzdem nicht überein.

Prototypen, die nie fertig werden

Eine Idee ist da, aber sie kommt nie über den Bastelstatus hinaus, oder skaliert später nicht.

Software als Risiko

Grosse Projekte, unklare Kosten, offenes Ende. Verständlich, dass man sich davor scheut.

Technische Schuld wächst mit

Was schnell zusammengebaut wurde, wird teuer im Unterhalt. Sicherheit und Wartbarkeit bleiben auf der Strecke.

Freelancer, Agentur oder ALPENIQ Labs?

Individuelle Software steht und fällt mit dem Vorgehen. Der Unterschied liegt darin, ob in klaren Etappen geliefert wird, sicher und wartbar.

KriteriumFreelancerStandard-AgenturALPENIQ Labs
Eine Idee umsetzen
Erst das Problem verstehen, dann bauen
In klaren Etappen liefern statt Big Bang
Sicher entwickeln (Secure SDLC)
Langfristige Wartung und Weiterentwicklung
Bestehende Systeme sauber integriert

Du bekommst keine Software von der Stange und kein Bastelprojekt. Du bekommst eine Lösung, die deinen Betrieb voranbringt statt ihn auszubremsen.

Von der Idee
zur Software, die bewegt

Wir bauen deine Lösung in klaren Etappen, vom validierten MVP bis zur Plattform, die mitwächst.

01

Problem verstehen

Wir klären, was wirklich gebraucht wird, bevor eine Zeile Code entsteht.

02

MVP definieren

Wir bauen zuerst das Kernstück, das echten Nutzen bringt, statt monatelang ins Blaue zu entwickeln.

03

In Etappen liefern

Du siehst früh laufende Software und entscheidest bei jedem Schritt mit.

04

Sicher & wartbar bauen

Wir entwickeln nach Secure SDLC, sauber dokumentiert und auf Dauer wartbar.

05

Skalieren & betreiben

Aus dem Produkt wird eine Plattform. Wir begleiten Betrieb und Weiterentwicklung.

Am Ende steht Software, die sich anfühlt, als wäre sie für dich gemacht, weil sie es ist.

So arbeiten wir zusammen

Dein Aufwand bleibt planbar

Schritt 1

Kennenlernen

Strategiegespräch

Wir klären deine Idee, dein Ziel und ob eine eigene Lösung sich lohnt.

Dein Aufwand: Ein Gespräch

Schritt 2

Discovery

Problem schärfen

Wir verstehen Abläufe und Anforderungen und definieren den MVP.

Dein Aufwand: Wenige Termine

Schritt 3

Entwicklung

In Etappen bauen

Wir liefern in klaren Schritten. Du siehst laufende Software und gibst Feedback.

Dein Aufwand: Nach Etappe

Schritt 4

Launch

Live gehen

Wir bringen die Lösung in den Betrieb, getestet, sicher und dokumentiert.

Dein Aufwand: Gering

Schritt 5

Betrieb & Ausbau

Weiterentwickeln

Wir betreuen, warten und erweitern die Software, wenn dein Bedarf wächst.

Dein Aufwand: Nach Bedarf

ALPENIQ Labs baut keine Software von der Stange. ALPENIQ Labs baut, was bewegt.

Häufige Fragen

Schweizer Rahmenbedingungen

Was gilt in der Schweiz bei einem Softwareprojekt?

Ein Softwareprojekt mit definiertem Ergebnis ist rechtlich ein Werkvertrag nach Art. 363 OR – geschuldet ist das lauffähige Werk, nicht der Aufwand. Läuft die Zusammenarbeit dagegen als laufende Betreuung ohne fest umrissenes Ergebnis, ist es ein Auftrag nach Art. 394 OR, der jederzeit widerrufen werden kann.

Was gilt in der Schweiz bei einem Softwareprojekt?
KriteriumWas giltQuelle
VertragstypWerkvertrag (Art. 363 OR) bei definiertem Ergebnis, Auftrag (Art. 394 OR) bei laufender Betreuung. Der Unterschied betrifft Mängelrechte und Kündbarkeit.Quelle: OR, SR 220
Rechte am CodeUrheberrecht entsteht ohne Registrierung beim entwickelnden Menschen (URG). Die Übertragung an die Auftraggeberin gehört ausdrücklich in den Vertrag.Quelle: URG, SR 231.1
Personendaten in der AnwendungDatenschutz durch Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen sind gesetzlich verlangt (Art. 7 DSG) – also eine Anforderung an die Architektur, nicht an die Betriebsphase.Quelle: DSG, SR 235.1

Was in der Schweiz anders ist

Liefert die Software an eine kantonale oder kommunale Stelle, gilt nicht das eidgenössische DSG, sondern das kantonale Datenschutzrecht – im Kanton Zürich das IDG mit eigener Aufsichtsstelle. Das ändert Meldewege und Betroffenenrechte, nicht nur den Erlassnamen.

Primärquellen

  • OR, SR 220 – Fedlex – Bundesrecht, Stand
  • URG, SR 231.1 – Fedlex – Bundesrecht, Stand
  • DSG, SR 235.1 – Fedlex – Bundesrecht, Stand

Diese Übersicht beschreibt die Rechtslage in ihren Grundzügen und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Sie ist keine Rechtsberatung.

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