Impressum-Generator für Schweizer Websites
Trag deine Angaben ein und übernimm das fertige Impressum als Text, HTML oder PDF, geprüft nach UWG und Firmenrecht. Deine Eingaben verlassen deinen Browser nicht.

Dein Impressum, live geprüft
Während du einträgst, entsteht das Impressum in der Vorschau. Die Prüfung sagt dir, was fehlt und welche Angabe nicht zum Firmenrecht passt – noch bevor du kopierst.
Bleibt in deinem Browser
Kein Konto und kein Speicher: Deine Angaben erreichen keinen Server und werden nicht gespeichert, auch nicht im Browser – lädst du die Seite neu, ist alles leer. Kopierst du das Impressum oder lädst es herunter, zählen wir nur das Format, nie den Inhalt.
Vorschau
3 Pflichtangaben fehlen noch.
Sobald du die ersten Angaben einträgst, steht hier dein Impressum.
Das HTML beginnt mit einer Überschrift erster Ordnung. Setzt deine Seite den Titel selbst, lösch die erste Zeile.
Prüfung
- Name fehlt: bei einem Einzelunternehmen Vor- und Nachname, sonst die Firma (Art. 3 Abs. 1 lit. s Ziff. 1 UWG).
- Adresse fehlt: Strasse, PLZ und Ort gehören zur Kontaktadresse (Art. 3 Abs. 1 lit. s Ziff. 1 UWG).
- E-Mail-Adresse fehlt. Das UWG verlangt sie ausdrücklich; ein Kontaktformular ersetzt sie nicht.
- Ab CHF 100'000 Umsatzerlös im letzten Geschäftsjahr musst du dein Einzelunternehmen eintragen lassen (Art. 931 Abs. 1 OR). Ausgenommen sind Angehörige der freien Berufe und Landwirte, sofern sie kein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben.
Schweizer Rahmenbedingungen
Was muss in der Schweiz in ein Impressum?
Ein Schweizer Impressum nennt Identität und Kontaktadresse samt E-Mail-Adresse, klar und vollständig – das verlangt Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG von allen, die im elektronischen Geschäftsverkehr Waren, Werke oder Leistungen anbieten. Ein eigenes Impressumsgesetz gibt es nicht; wie die Identität korrekt angegeben wird, regelt das Firmenrecht im Obligationenrecht.
| Kriterium | Was gilt | Quelle |
|---|---|---|
| Wer ein Impressum braucht | Wer online Waren, Werke oder Leistungen anbietet (Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG). Das Gesetz kennt keine Ausnahme für kleine Unternehmen und setzt keinen Handelsregistereintrag voraus. | Quelle: UWG, SR 241 – Art. 3, 9, 10, 23 |
| Pflichtangaben | Klare und vollständige Angaben über die Identität und die Kontaktadresse, einschliesslich der E-Mail-Adresse (lit. s Ziff. 1). | Quelle: UWG, SR 241 – Art. 3, 9, 10, 23 |
| Onlineshop | Wer online Verträge schliesst, muss zusätzlich auf die technischen Schritte zum Vertragsabschluss hinweisen, Eingabefehler vor der Bestellung korrigierbar machen und jede Bestellung sofort elektronisch bestätigen (lit. s Ziff. 2–4). | Quelle: UWG, SR 241 – Art. 3, 9, 10, 23 |
| Firma | Korrespondenz, Bestellscheine, Rechnungen und Bekanntmachungen nennen die eingetragene Firma vollständig und unverändert (Art. 954a OR); die Website erwähnt der Artikel nicht, im Impressum empfiehlt sich dieselbe Form. Gesellschaften nennen darin ihre Rechtsform (Art. 950 OR), eine Einzelfirma den Familiennamen der Inhaberin oder des Inhabers (Art. 945 OR). | Quelle: OR, SR 220 – Firmen- und Registerrecht |
| Handelsregister | Einzelunternehmen ab CHF 100'000 Umsatzerlös im letzten Geschäftsjahr müssen sich eintragen (Art. 931 Abs. 1 OR). AG, GmbH und Genossenschaft entstehen erst mit der Eintragung (Art. 643, 779, 838 OR). | Quelle: OR, SR 220 – Firmen- und Registerrecht |
| UID und MWST-Nummer | Eingetragene Rechtseinheiten erhalten eine UID (Art. 930 OR). Die MWST-Nummer ist die UID mit dem Zusatz MWST, TVA oder IVA; «VAT» ist nicht zulässig. | Quelle: ESTV – UID und MWST-Nummer |
| Folgen eines Verstosses | Mitbewerber, Kundinnen und Kunden, Verbände und, zum Schutz öffentlicher Interessen, der Bund können klagen (Art. 9 und 10 UWG). Wer vorsätzlich handelt, wird auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft (Art. 23 UWG). | Quelle: UWG, SR 241 – Art. 3, 9, 10, 23 |
Was in der Schweiz anders ist
Das Handelsregister führen die Kantone. Ein Einzelunternehmen wird am Ort seiner Niederlassung eingetragen (Art. 931 Abs. 1 OR) – nennst du im Impressum einen Kanton, dann am besten den des Registers, nicht den Wohnort. Und weil die Schweiz vier Landessprachen hat, empfiehlt sich das Impressum in der Sprache der Website: Das Gesetz verlangt «klare» Angaben, und klar ist, was die Besucherin lesen kann.
Primärquellen
- UWG, SR 241 – Art. 3, 9, 10, 23 – Fedlex – Bundesrecht, Stand
- OR, SR 220 – Firmen- und Registerrecht – Fedlex – Bundesrecht, Stand
- ESTV – UID und MWST-Nummer – Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), Stand
Diese Übersicht beschreibt die Rechtslage in ihren Grundzügen und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Sie ist keine Rechtsberatung.
Einzelunternehmen oder Gesellschaft: was sich im Impressum unterscheidet
Ein Einzelunternehmen ist keine eigene Rechtsperson – du bist es selbst. Eine GmbH, AG oder Genossenschaft dagegen schon. Daraus folgt fast alles, was im Impressum verschieden ist.
| Was | Einzelunternehmen | GmbH, AG, Genossenschaft |
|---|---|---|
| Wer genannt wird | Einzelunternehmen: Vor- und Nachname der Inhaberin oder des Inhabers. Eine Geschäftsbezeichnung allein nennt niemanden. | GmbH, AG, Genossenschaft: Die Firma, wie sie im Handelsregister steht. |
| Firma | Einzelunternehmen: Ist das Unternehmen eingetragen, enthält die Firma den Familiennamen (Art. 945 OR). | GmbH, AG, Genossenschaft: Die Firma nennt die Rechtsform (Art. 950 OR). Für Korrespondenz, Rechnungen und Bekanntmachungen verlangt Art. 954a OR sie vollständig und unverändert – wir empfehlen dasselbe fürs Impressum. |
| Handelsregister | Einzelunternehmen: Pflicht ab CHF 100'000 Umsatzerlös im letzten Geschäftsjahr (Art. 931 Abs. 1 OR), sonst freiwillig. | GmbH, AG, Genossenschaft: Immer – die Gesellschaft entsteht erst mit der Eintragung (Art. 643, 779, 838 OR). |
| UID | Einzelunternehmen: Auch ohne Eintragung möglich. Hast du eine, nenn sie – nachschlagen kannst du sie auf uid.admin.ch. | GmbH, AG, Genossenschaft: Vorhanden, weil eingetragene Rechtseinheiten eine UID erhalten (Art. 930 OR). |
| Vertretung | Einzelunternehmen: Entfällt – du vertrittst dein Unternehmen selbst. | GmbH, AG, Genossenschaft: Empfohlen: die zeichnungsberechtigten Personen aus dem Handelsregister. |
Sechs Fehler, die ein Impressum unvollständig machen
- Kontaktformular statt E-Mail-AdresseDas UWG verlangt die Kontaktadresse ausdrücklich einschliesslich der E-Mail. Ein Formular ist ein zusätzlicher Weg, kein Ersatz.
- Nur eine Geschäftsbezeichnung beim Einzelunternehmen«Malerei Sonnenberg» sagt nicht, wer dahintersteht. Rechtsperson ist die Inhaberin oder der Inhaber – der volle Name gehört ins Impressum.
- Firma gekürzt oder umgeschriebenArt. 954a OR verlangt die eingetragene Firma vollständig und unverändert in Korrespondenz, Rechnungen und Bekanntmachungen; im Impressum hältst du es am besten genauso. Logo und Kurzname dürfen dazukommen, ersetzen sie aber nicht.
- Rechtsform fehlt«Muster Treuhand» ist bei einer GmbH nicht die Firma, «Muster Treuhand GmbH» schon. Die Rechtsform gehört in die Firma (Art. 950 OR).
- Falsche UID oder «VAT»Ein Zahlendreher in der UID fällt an der Prüfziffer auf. Die MWST-Nummer trägt den Zusatz MWST, TVA oder IVA – «VAT» ist nicht zulässig.
- Shop ohne BestellbestätigungWer online verkauft, muss die Bestellschritte erklären, Eingabefehler korrigierbar machen und jede Bestellung sofort bestätigen (Art. 3 Abs. 1 lit. s Ziff. 2–4 UWG).
Fragen zum Impressum in der Schweiz
Keine Rechtsberatung
Der Generator prüft Form und Vollständigkeit nach dem Wortlaut von UWG und OR, Stand 24. Oktober 2026. Deinen Einzelfall kennt er nicht: Branchenrecht, Berufsregeln und Verträge können mehr verlangen. Für eine verbindliche Prüfung wende dich an eine Anwältin oder einen Anwalt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des erzeugten Textes wird keine Haftung übernommen; im Übrigen gilt der Haftungsausschluss in unserem Impressum.
Du weisst bereits, dass deine Website zu wenig bringt.
Die Frage ist nur: Wie lange noch?
Eine Website sollte nicht nur existieren. Sie sollte Vertrauen aufbauen, Anfragen generieren, Kunden gewinnen und dein Unternehmen professionell präsentieren.