AGB-Generator für Schweizer KMU
Wähl Kundschaft und Leistungen und übernimm fertige AGB als Text, HTML oder PDF – jede Klausel mit dem Artikel aus OR, UWG oder ZPO, auf den sie sich stützt. Deine Eingaben verlassen deinen Browser nicht.

Deine AGB, Klausel für Klausel
Während du auswählst, entstehen die AGB in der Vorschau – nummeriert und mit dem Gesetzesartikel hinter jeder Regel. Die Prüfung sagt dir, was fehlt und wo eine Klausel gegenüber Privatpersonen heikel wird.
Bleibt in deinem Browser
Kein Konto und kein Speicher: Deine Angaben erreichen keinen Server und werden nicht gespeichert, auch nicht im Browser – lädst du die Seite neu, ist alles leer. Kopierst du die AGB oder lädst sie herunter, zählen wir nur das Format, nie den Inhalt.
Vorschau
3 Angaben fehlen noch.
Sobald du Firma, Adresse oder E-Mail einträgst, stehen hier deine AGB.
Die AGB entstehen auf Deutsch (Schweiz). Eine französische oder italienische Fassung ist nicht gegen den Gesetzeswortlaut geprüft und wird deshalb nicht angeboten.
Prüfung
- Die Firma fehlt – ohne sie weiss niemand, mit wem der Vertrag zustande kommt.
- Strasse, PLZ und Ort fehlen.
- Die E-Mail-Adresse fehlt.
- AGB gelten nur, wenn deine Kundschaft sie vor dem Vertragsschluss zur Kenntnis nehmen konnte und ihnen zustimmt. Verlink sie im Bestellprozess, in Offerten und in Auftragsbestätigungen.
Schweizer Rahmenbedingungen
Was gilt in der Schweiz für AGB?
In der Schweiz gibt es kein eigenes AGB-Gesetz und keine Pflicht, AGB zu haben. Wer sie verwendet, ist an die zwingenden Regeln des Obligationenrechts gebunden, und gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten verbietet Art. 8 UWG Bedingungen, die ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis zu ihren Lasten vorsehen.
| Kriterium | Was gilt | Quelle |
|---|---|---|
| Haftungsausschluss | Eine im Voraus getroffene Abrede, die die Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit ausschliesst, ist nichtig (Art. 100 Abs. 1 OR). | Quelle: OR, SR 220 – Art. 100, 104, 210, 371, 404 |
| Verzugszins | Wer mit einer Geldschuld in Verzug ist, schuldet 5 % Verzugszins pro Jahr (Art. 104 Abs. 1 OR). | Quelle: OR, SR 220 – Art. 100, 104, 210, 371, 404 |
| Gewährleistung beim Kauf | Mängelrechte verjähren zwei Jahre nach Ablieferung. Gegenüber Konsumenten darf die Frist nicht unter zwei Jahre, bei gebrauchten Sachen nicht unter ein Jahr verkürzt werden (Art. 210 Abs. 1 und 4 OR). | Quelle: OR, SR 220 – Art. 100, 104, 210, 371, 404 |
| Auftrag | Ein Auftrag kann von jeder Partei jederzeit widerrufen oder gekündigt werden; wer zur Unzeit kündigt, ersetzt den Schaden (Art. 404 OR). | Quelle: OR, SR 220 – Art. 100, 104, 210, 371, 404 |
| Konsumenten | Unlauter handelt, wer AGB verwendet, die in Treu und Glauben verletzender Weise zum Nachteil der Konsumentinnen und Konsumenten ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis zwischen Rechten und Pflichten vorsehen (Art. 8 UWG). | Quelle: UWG, SR 241 – Art. 3, 8 |
| Onlineshop | Wer online Verträge schliesst, weist auf die Schritte zum Vertragsabschluss hin, macht Eingabefehler korrigierbar und bestätigt jede Bestellung unverzüglich elektronisch (Art. 3 Abs. 1 lit. s Ziff. 2–4 UWG). | Quelle: UWG, SR 241 – Art. 3, 8 |
| Gerichtsstand | Unternehmen können einen Gerichtsstand in Textform vereinbaren (Art. 17 ZPO). Konsumentinnen und Konsumenten klagen und werden verklagt nach Art. 32 ZPO und können darauf nicht im Voraus verzichten (Art. 35 ZPO). | Quelle: ZPO, SR 272 – Art. 3, 17, 32, 35, 197 |
| Preise für Konsumenten | Waren werden Konsumenten mit dem tatsächlich zu bezahlenden Preis in Schweizerfranken angeboten, öffentliche Abgaben inbegriffen; Versandkosten dürfen separat stehen (Art. 3 und 4 PBV). | Quelle: PBV, SR 942.211 – Art. 3, 4 |
Was in der Schweiz anders ist
Das Vertragsrecht ist Bundesrecht und gilt in allen Kantonen gleich. Kantonal ist die Organisation der Gerichte und der Schlichtungsbehörden (Art. 3 ZPO): Vor einem Prozess steht in der Regel ein Schlichtungsversuch (Art. 197 ZPO), und welche Stelle am vereinbarten Gerichtsstand zuständig ist, bestimmt der Kanton. Und weil die Schweiz vier Landessprachen hat, gehören AGB in die Sprache der Kundschaft – sie werden nur Vertragsinhalt, wenn die Kundschaft sie zur Kenntnis nehmen konnte.
Primärquellen
- OR, SR 220 – Art. 100, 104, 210, 371, 404 – Fedlex – Bundesrecht, Stand
- UWG, SR 241 – Art. 3, 8 – Fedlex – Bundesrecht, Stand
- ZPO, SR 272 – Art. 3, 17, 32, 35, 197 – Fedlex – Bundesrecht, Stand
- PBV, SR 942.211 – Art. 3, 4 – Fedlex – Bundesrecht, Stand
Diese Übersicht beschreibt die Rechtslage in ihren Grundzügen und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Sie ist keine Rechtsberatung.
Kauf, Werkvertrag oder Auftrag: was sich in den AGB unterscheidet
Ob du Waren verkaufst, ein Ergebnis ablieferst oder berätst, entscheidet, welche Regeln des OR greifen. Daraus folgt, was in deinen AGB stehen muss – und was du gar nicht abbedingen kannst.
| Was | Kauf | Werkvertrag | Auftrag |
|---|---|---|---|
| Was geschuldet ist | Kauf: Eine Sache ohne Mängel, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit erheblich mindern (Art. 197 OR). | Werkvertrag: Ein Ergebnis: das Werk, wie es vereinbart ist (Art. 363 OR). | Auftrag: Sorgfältiges Tätigwerden, kein bestimmter Erfolg (Art. 398 OR). |
| Mängel | Kauf: Sofort prüfen und rügen, sonst gilt die Ware als genehmigt (Art. 201 OR). Danach Wandelung oder Minderung (Art. 205 OR). | Werkvertrag: Prüfen und rügen (Art. 367 OR). Dann Annahme verweigern, Minderung oder unentgeltliche Nachbesserung (Art. 368 OR). | Auftrag: Keine Mängelrechte wie bei Kauf und Werk; gehaftet wird für sorgfältige Ausführung (Art. 398 OR). |
| Verjährung der Mängelrechte | Kauf: Zwei Jahre ab Ablieferung. Gegenüber Privatpersonen nicht unter zwei Jahre, bei gebrauchten Sachen nicht unter ein Jahr verkürzbar (Art. 210 OR). | Werkvertrag: Zwei Jahre ab Abnahme, bei unbeweglichen Werken fünf Jahre (Art. 371 OR). | Auftrag: Entfällt – es gibt keine Mängelrechte, die verjähren könnten. |
| Vorzeitig aussteigen | Kauf: Bei Verzug nach einer Nachfrist (Art. 107 OR) oder wenn es vereinbart ist. | Werkvertrag: Der Kunde kann zurücktreten, solange das Werk unvollendet ist – gegen Vergütung und volle Schadloshaltung (Art. 377 OR). | Auftrag: Beide Seiten jederzeit; wer zur Unzeit kündigt, ersetzt den Schaden (Art. 404 OR). |
Sechs Fehler, die AGB unwirksam oder wertlos machen
- AGB, die niemand sehen konnteAGB werden nur Vertragsinhalt, wenn deine Kundschaft sie vor dem Abschluss zur Kenntnis nehmen konnte. Ein Hinweis direkt bei Offerte und Bestellung trägt mehr als ein Link irgendwo im Footer.
- Haftung ganz ausgeschlossenFür Absicht und grobe Fahrlässigkeit ist ein Ausschluss im Voraus nichtig (Art. 100 Abs. 1 OR), die Produktehaftpflicht lässt sich gar nicht wegbedingen (Art. 8 PrHG). Eine Klausel, die alles ausschliesst, verspricht mehr, als sie halten kann.
- Gerichtsstand gegen PrivatpersonenPrivatpersonen können auf ihren Gerichtsstand nicht im Voraus verzichten (Art. 35 ZPO). Die Klausel bindet sie nicht – und zeigt, dass die AGB nicht für sie geschrieben sind.
- Aus Deutschland kopiertDeutsche Muster-AGB enthalten eine Widerrufsbelehrung, verweisen auf deutsches Recht und rechnen in Euro. Das OR kennt für Onlinekäufe kein gesetzliches Widerrufsrecht, und der Gerichtsstand richtet sich nach der ZPO.
- Ein Verzugszins aus dem NichtsDer gesetzliche Verzugszins beträgt 5 % pro Jahr (Art. 104 Abs. 1 OR). Mehr ist möglich, wenn ein höherer Vertragszins vereinbart ist (Art. 104 Abs. 2 OR), unter Kaufleuten über den Bankdiskont (Art. 104 Abs. 3 OR) oder als grösserer Verspätungsschaden (Art. 106 OR).
- Auftrag mit fester LaufzeitBeratung und Betreuung sind meist ein Auftrag, und der ist nach Art. 404 OR jederzeit kündbar. Eine Mindestlaufzeit ändert daran nichts; geschützt bist du nur vor einer Kündigung zur Unzeit (Art. 404 Abs. 2 OR).
Fragen zu AGB in der Schweiz
Was zu deinen AGB dazugehört
- Impressum-GeneratorDas Impressum nach Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG – im selben Werkzeugstil, ebenfalls kostenlos und im Browser.
- Kostenloser Website-CheckWie schnell, sicher und auffindbar deine Website ist – geprüft in unter einer Minute.
- Website erstellen lassenEine Website mit Impressum, AGB und Datenschutz an der richtigen Stelle, gebaut, um Anfragen zu bringen.
Keine Rechtsberatung
Der Generator setzt Klauseln nach dem Wortlaut von OR, UWG, ZPO, PBV und PrHG, Stand 25. Oktober 2026. Deinen Einzelfall kennt er nicht: Branchenrecht, besondere Vertragsarten und Geschäfte mit dem Ausland können andere Regeln verlangen. Für eine verbindliche Prüfung wende dich an eine Anwältin oder einen Anwalt. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Wirksamkeit der erzeugten AGB wird keine Haftung übernommen; im Übrigen gilt der Haftungsausschluss in unserem Impressum.
Du weisst bereits, dass deine Website zu wenig bringt.
Die Frage ist nur: Wie lange noch?
Eine Website sollte nicht nur existieren. Sie sollte Vertrauen aufbauen, Anfragen generieren, Kunden gewinnen und dein Unternehmen professionell präsentieren.