Ein Datenschutzproblem mit KI beginnt selten mit einer Entscheidung. Es beginnt mit Kopieren und Einfügen.

Eine Kundenmail mit Name, Telefonnummer und Vertragsdetails landet im privaten ChatGPT-Konto, damit die Antwort schneller steht. Niemand hat etwas beschlossen. Trotzdem sind gerade Personendaten an einen Anbieter gegangen, mit dem deine Firma keinen Vertrag hat.

Das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) und der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) nennen das «Oversharing» und haben ihm am 16. Oktober 2026 eine gemeinsame Kampagne gewidmet (BACS, EDÖB, 2026).

Für ein KMU reduziert sich das Thema auf wenige Fragen, und jede hat einen Artikel im Gesetz. Dieser Beitrag geht sie der Reihe nach durch. Er beschreibt die Rechtslage in Grundzügen, Stand Oktober 2026, und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.

Gibt es in der Schweiz ein KI-Gesetz?

Nein, Stand Oktober 2026 nicht. Der Bundesrat hat sich am 12. Februar 2025 dafür ausgesprochen, die KI-Konvention des Europarats zu ratifizieren und das Schweizer Recht dafür anzupassen, und zwar möglichst sektorbezogen: Eine allgemeine, sektorübergreifende Regelung soll es nur in zentralen, grundrechtsrelevanten Bereichen wie dem Datenschutz geben (Bundesrat, 12. Februar 2025).

Unterzeichnet hat die Schweiz die Konvention im März 2025. Die Vernehmlassung zur Umsetzung wird laut BACS für Januar 2027 erwartet, mit einem Ansatz, der bewusst schlanker ausfällt als eine umfassende horizontale Regulierung.

Bis dahin gilt, was schon gilt. Der EDÖB hält fest, das Datenschutzgesetz sei «technologieneutral formuliert und demzufolge auch auf den Einsatz von KI-gestützten Datenbearbeitungen direkt anwendbar» (EDÖB, Update vom 8. Mai 2025). Auf neue Regeln zu warten, ist also keine Strategie.

Wann das Datenschutzgesetz überhaupt greift

Das DSG schützt Personendaten, also alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen (Art. 5 lit. a DSG). Für die Praxis heisst das:

  • Ein Prompt mit Website-Texten, einer Produktbeschreibung oder einer Tabelle, aus der sich niemand bestimmen lässt, berührt das DSG nicht. Ohne Namen heisst dabei nicht anonym: Kundennummern, Adressen oder seltene Merkmale machen eine Person bestimmbar.
  • Ein Prompt mit dem Namen einer Kundin, einer Mailadresse oder einem Gesprächsprotokoll berührt es.
  • Gesundheitsdaten, religiöse Ansichten, biometrische Daten, die eine Person eindeutig identifizieren, oder Angaben zu Straf- und Verwaltungsverfahren oder Sanktionen sind besonders schützenswert (Art. 5 lit. c DSG). Wer in einer Praxis oder im Personalwesen arbeitet, hat damit schnell die strengste Kategorie im Prompt.

Geschäftsgeheimnisse wie Offerten oder Margen schützt das DSG nicht. Sie gehören trotzdem in dieselbe Regel, nur aus einem anderen Grund: Einmal eingegeben, holst du sie kaum zurück.

Greift das DSG, gelten für jede Bearbeitung seine Grundsätze: Personendaten nur zu einem bestimmten, für die betroffene Person erkennbaren Zweck beschaffen, verhältnismässig bearbeiten und vernichten oder anonymisieren, sobald sie nicht mehr nötig sind (Art. 6 DSG). BACS und EDÖB nennen eine Verletzung dieser Grundsätze an erster Stelle, wenn sie die rechtlichen Risiken von KI beschreiben.

Privates Konto oder Geschäftsvertrag

Lässt du Personendaten durch einen Dienstleister bearbeiten, ist das eine Auftragsbearbeitung. Sie ist zulässig, wenn der Anbieter die Daten nur so bearbeitet, wie du es selbst dürftest, und du dich vergewissert hast, dass er die Datensicherheit gewährleisten kann (Art. 9 DSG). Zudem darf keine gesetzliche oder vertragliche Geheimhaltungspflicht die Übertragung verbieten (Art. 9 Abs. 1 lit. b DSG), etwa das Berufsgeheimnis in einer Arztpraxis. Weitere Unterauftragnehmer darf er nur mit deiner vorgängigen Genehmigung beiziehen.

Ein privates Konto erfüllt das nicht. Es ist ein Vertrag zwischen deiner Mitarbeiterin und dem Anbieter, nicht zwischen deiner Firma und ihm. BACS und EDÖB empfehlen deshalb, die Business- oder Enterprise-Version statt privater Konten zu nutzen und zu wissen, wann Eingaben zum Training verwendet werden.

Was ein Geschäftsvertrag konkret zusagt, steht in den Bedingungen des Anbieters. Microsoft schreibt etwa für Microsoft 365 Copilot, das Microsoft inzwischen «Microsoft Copilot» nennt, dass Prompts, Antworten und über Microsoft Graph abgerufene Daten nicht zum Training der Basismodelle verwendet werden (Microsoft Learn, Stand Juli 2026). Das ist eine Zusage des Anbieters, keine Prüfung durch Dritte.

Ein zweiter Satz auf derselben Seite ist für KMU wichtiger: Copilot zeigt nur Daten an, für die eine Person mindestens Leserechte hat. Falsch gesetzte Freigaben in SharePoint werden damit über Copilot auffindbar. Wie du die Rechte vorher aufräumst, steht in Microsoft 365 absichern mit Business Premium.

Daten ins Ausland: was Art. 16 DSG verlangt

Die meisten KI-Dienste verarbeiten ausserhalb der Schweiz. Das ist erlaubt, aber nicht ohne Voraussetzung. Personendaten dürfen ins Ausland, wenn der Bundesrat dem Zielstaat einen angemessenen Schutz bescheinigt hat oder geeignete Garantien bestehen, etwa vom EDÖB anerkannte Standarddatenschutzklauseln (Art. 16 DSG).

Für die USA ist das eine Detailfrage. Sie stehen seit dem 15. September 2024 auf der Liste des Bundesrats, aber nur für Organisationen, die nach dem Datenschutzrahmen Schweiz–USA zertifiziert sind (DSV, Anhang 1).

Ob ein Anbieter dazugehört, zeigt die offizielle Liste des Data Privacy Framework. Fehlt die Zertifizierung, braucht es andere geeignete Garantien nach Art. 16 Abs. 2 DSG, in der Praxis meist Standarddatenschutzklauseln im Vertrag, oder eine der Ausnahmen nach Art. 17 DSG, etwa die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person.

Zwei Punkte gehen dabei oft unter:

  • Der Speicherort ist nicht alles. Microsoft schreibt zu Copilot, dass Aufrufe an das Sprachmodell bei hoher Auslastung auch in andere Regionen gehen können.
  • Du musst es sagen. Wer Personendaten ins Ausland gibt, nennt den betroffenen Personen den Staat und gegebenenfalls die Garantien (Art. 19 Abs. 4 DSG), in der Regel in der Datenschutzerklärung.

Ob eigene Infrastruktur in der Schweiz die bessere Antwort ist, hängt an mehr als am Datenschutz. Die Abwägung steht in On-Premise oder Cloud.

Transparenz: was deine Kundschaft erfahren muss

Wer Personendaten beschafft, informiert die betroffene Person mindestens über Identität und Kontaktdaten des Verantwortlichen, den Zweck und gegebenenfalls die Empfänger oder deren Kategorien (Art. 19 Abs. 2 DSG). Bearbeiten KI-Dienste Kundendaten, gehören sie also in die Datenschutzerklärung.

Für Chatbots wird der EDÖB deutlicher: Wer mit einem Sprachmodell kommuniziert, hat ein gesetzliches Recht zu erfahren, ob er mit einer Maschine spricht und ob seine Eingaben weiterverwendet werden (EDÖB, 8. Mai 2025). In der Regel genügen dafür ein Hinweis im Chatfenster und ein Absatz in der Datenschutzerklärung, sofern beide sagen, dass eine Maschine antwortet und ob Eingaben weiterverwendet werden.

Wenn die KI über Menschen entscheidet

Eine Entscheidung, die ausschliesslich auf einer automatisierten Bearbeitung beruht und für die betroffene Person mit einer Rechtsfolge verbunden ist oder sie erheblich beeinträchtigt, ist eine automatisierte Einzelentscheidung (Art. 21 DSG).

Dann informierst du die Person, gibst ihr auf Antrag Gelegenheit, ihren Standpunkt darzulegen, und lässt die Entscheidung auf Verlangen von einem Menschen überprüfen.

Typische Fälle im KMU:

  • eine Bewerbung, die ein Werkzeug ohne menschliche Sichtung aussortiert,
  • eine Zahlungsart oder Kreditlimite, die ein System allein festlegt,
  • ein Antrag auf eine Leistung, der automatisch abgelehnt wird.

Das Gesetz nennt zwei Ausnahmen: wenn die Entscheidung in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Abwicklung eines Vertrags mit der Person steht und ihrem Begehren stattgegeben wird, und wenn sie ausdrücklich eingewilligt hat.

Ein Lead-Score, nach dem der Verkauf zuerst anruft, ist dagegen Profiling (Art. 5 lit. f DSG), aber keine Entscheidung über die Person. Wie man ihn sauber baut, steht in Lead Scoring für KMU.

Die einfachste Regel: Die KI schlägt vor, ein Mensch entscheidet, und er darf den Vorschlag auch verwerfen. Welche Abläufe sich so aufteilen lassen, zeigt KI im Unternehmen einsetzen.

Wann eine Datenschutz-Folgenabschätzung fällig ist

Kann eine Bearbeitung ein hohes Risiko für die betroffenen Personen mit sich bringen, erstellst du vorgängig eine Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 22 DSG). Das Gesetz nennt ausdrücklich die Verwendung neuer Technologien als Umstand, unter dem sich das Risiko ergeben kann.

Namentlich liegt es vor bei der umfangreichen Bearbeitung besonders schützenswerter Daten und bei der systematischen Überwachung umfangreicher öffentlicher Bereiche.

Für ein KMU heisst das:

  • Texte entwerfen, übersetzen oder zusammenfassen, ohne Personendaten: in der Regel keine.
  • Eine KI, die Patientendossiers oder Personalakten mit Gesundheitsdaten in grösserem Umfang auswertet: sehr wahrscheinlich ja.
  • Dazwischen: festhalten, warum du das Risiko nicht als hoch einschätzt.

Der EDÖB hält fest, dass KI mit hohen Risiken nach DSG grundsätzlich zulässig ist, aber eben diese Abschätzung verlangt. Verboten sind Anwendungen, die auf eine Aushöhlung der Privatsphäre zielen, etwa flächendeckende Gesichtserkennung in Echtzeit oder «Social Scoring».

Ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten musst du erst ab 250 Mitarbeitenden führen, ausser du bearbeitest besonders schützenswerte Daten in grossem Umfang oder betreibst ein Profiling mit hohem Risiko (Art. 24 DSV). Als Liste der KI-Werkzeuge, die im Betrieb laufen, lohnt es sich trotzdem.

Sicherheit und Pannen

Verantwortliche und Auftragsbearbeiter gewährleisten eine dem Risiko angemessene Datensicherheit (Art. 8 DSG). Bei KI-Werkzeugen heisst das: Geschäftskonten mit Zwei-Faktor-Authentifizierung, Zugriff nur für die, die ihn brauchen, und ein Blick darauf, wer Chatverläufe einsehen kann.

Droht nach einer Panne ein hohes Risiko für die Betroffenen, meldest du sie dem EDÖB so rasch als möglich (Art. 24 DSG). Der Anbieter muss dir eine Verletzung auf seiner Seite ebenso rasch melden. Wie sich die häufigsten Lücken schliessen lassen, steht in Cyber Security für KMU.

Was ein Verstoss kosten kann

Die Bussen des DSG treffen natürliche Personen, nicht in erster Linie die Firma: wer den Verstoss begeht, und unter Umständen die Vorgesetzten.

Wer vorsätzlich Personendaten unzulässig ins Ausland gibt, sie einem Auftragsbearbeiter ohne die Voraussetzungen von Art. 9 übergibt oder die Mindestanforderungen an die Datensicherheit missachtet, kann auf Antrag mit einer Busse bis CHF 250'000 bestraft werden (Art. 61 DSG). Dasselbe gilt für Personen, die Betroffene vorsätzlich nicht informieren (Art. 60 DSG).

Die Firma selbst kann an Stelle dieser Personen zu einer Busse von höchstens CHF 50'000 verurteilt werden, wenn deren Ermittlung einen unverhältnismässigen Aufwand erfordern würde (Art. 64 DSG).

Die Tat selbst ist nur bei Vorsatz strafbar, nicht bei Fahrlässigkeit. Über Art. 64 DSG gilt aber Art. 6 Abs. 2 des Verwaltungsstrafrechts: Wer als Geschäftsherr oder Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig unterlässt, einen solchen Verstoss einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters abzuwenden, untersteht denselben Strafbestimmungen.

Der EU AI Act: wann er ein Schweizer KMU trifft

Die KI-Verordnung der EU gilt auch für Anbieter und Betreiber in einem Drittland, wenn die vom KI-System hervorgebrachte Ausgabe in der Union verwendet wird (Art. 2 Abs. 1 lit. c Verordnung (EU) 2024/1689).

Für Chatbots verpflichtet sie die Anbieter, dafür zu sorgen, dass Menschen erfahren, dass sie mit einem KI-System interagieren (Art. 50 Abs. 1).

Ob das auf deinen Betrieb zutrifft, hängt daran, wo deine Kundschaft sitzt und wofür die Ausgabe verwendet wird.

Wer gezielt Kundschaft in der EU anspricht, prüft zusätzlich die DSGVO: Sie gilt auch für Unternehmen ausserhalb der EU, wenn sie Personen in der Union Waren oder Dienstleistungen anbieten oder ihr Verhalten in der Union beobachten, etwa durch Tracking (Art. 3 Abs. 2 DSGVO).

Die Datenregel in fünf Fragen

Bevor ein Team ein KI-Werkzeug nutzt, beantwortest du fünf Fragen. Sie passen auf eine Seite:

  1. Steht eine Person drin, im Prompt oder in den Daten, auf die das Werkzeug zugreift (Postfach, Ablage, CRM)? Wenn nein, ist das DSG nicht berührt. Wenn ja, weiter.
  2. Haben wir einen Geschäftsvertrag mit dem Anbieter? Ohne ihn keine Personendaten.
  3. Wohin gehen die Daten? Land, Zertifizierung oder Klauseln, und ob Eingaben zum Training dienen.
  4. Weiss die betroffene Person davon? Datenschutzerklärung, Hinweis im Chatfenster.
  5. Entscheidet die KI über Menschen? Dann gelten Art. 21 und die Frage nach der Folgenabschätzung.

Die erste Frage lässt sich als Satz ans Team schicken: welche Daten nie in ein KI-Werkzeug gehören. Wie du diesen Satz formulierst und den Nutzen danach misst, steht in KI-Strategie für KMU.

Was ALPENIQ hier tut

In der KI-Governance erheben wir mit dir, welche KI-Werkzeuge im Betrieb schon laufen und welche Daten hineinfliessen. Wir bewerten die Werkzeuge auf Datenschutz und Sicherheit, schreiben die KI-Richtlinie fürs Team und bereiten dich auf die Anforderungen des EU AI Act vor.

Was wir nicht machen: Rechtsberatung. Bei einer Datenschutz-Folgenabschätzung oder einem Vertrag über besonders schützenswerte Daten gehört eine Fachperson für Datenschutzrecht an den Tisch.

Fazit

KI im KMU braucht kein neues Gesetz, sondern die Anwendung des bestehenden: Geschäftskonto statt privatem Konto, Datenfluss kennen, offen informieren, Menschen entscheiden lassen.

Wer diese vier Punkte erledigt und die Grundsätze aus Art. 6 DSG beachtet, hat die Pflichten abgedeckt, die beim Einsatz von KI am häufigsten berührt sind. Der Rest ist Einzelfall, und dort lohnt sich der Blick einer Fachperson.

Wo du weiterliest

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Darf ich ChatGPT bei der Arbeit nutzen?

Ja, wenn dein Arbeitgeber es erlaubt und du dich an seine Regeln hältst. Ohne Personendaten im Prompt ist das DSG nicht berührt. Mit Personendaten braucht es ein Geschäftskonto mit Vertrag, und die betroffenen Personen müssen informiert sein. BACS und EDÖB empfehlen die Business- oder Enterprise-Version statt privater Konten.

Ist ChatGPT datenschutzkonform?

Ein Werkzeug ist nicht an sich datenschutzkonform, konform ist eine bestimmte Nutzung. Entscheidend sind die Kontoart, der Vertrag mit dem Anbieter, der Ort der Verarbeitung, die Einstellung zum Training und vor allem, welche Daten du eingibst.

Ist Microsoft Copilot datenschutzkonform?

Für Copilot gilt dasselbe. Microsoft sagt für Microsoft 365 Copilot zu, dass Prompts, Antworten und Graph-Daten nicht zum Training der Basismodelle verwendet werden. Ob dein Einsatz zulässig ist, hängt trotzdem an den Berechtigungen in deiner Umgebung und daran, ob die betroffenen Personen informiert sind.

Braucht Copilot eine Datenschutz-Folgenabschätzung?

Nicht automatisch. Fällig ist sie, wenn die Bearbeitung ein hohes Risiko für die betroffenen Personen mit sich bringen kann (Art. 22 DSG), etwa wenn Copilot auf umfangreiche Gesundheitsdaten, etwa in Personalakten, zugreift. Für Texte ohne heikle Daten ist sie in der Regel nicht nötig.

Wie nutze ich KI datenschutzkonform?

Mit fünf Fragen vor dem ersten Einsatz: Steht eine Person drin, auch in den Daten, auf die das Werkzeug zugreift, gibt es einen Geschäftsvertrag, wohin gehen die Daten, wissen die Betroffenen davon, und entscheidet die KI über Menschen? Wer sie beantwortet und die Antworten festhält, hat die Grundlage, die das DSG verlangt.